Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge der Tonwerk Studios GmbH, Tonwerk Studio Zürich, Badenerstrasse 738, 8048 Zürich, Switzerland, E-Mail: [email protected], Telefon: +41 44 586 72 19 (nachfolgend „Tonwerk Studios GmbH“ oder „wir“).
1. Einführung und Annahme der Bedingungen
1.1 Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Tonwerk Studios GmbH und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) im Zusammenhang mit unseren Studio- und Produktionsleistungen.
1.2 Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen, der Buchung eines Termins, der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung, der Annahme eines Angebots oder der Nutzung unserer Räumlichkeiten und Infrastruktur erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
1.3 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Tonwerk Studios GmbH deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, Offerten, Auftragsbestätigungen und Produktionsverträge gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor, sofern sie schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.
2. Leistungsumfang
2.1 Tonwerk Studios GmbH erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Gesangs- und Sprachaufnahmen
- Band- und Live-Recording
- Mixing und Mastering
- Podcasts und Voice-over-Produktion
- Songwriting-Support und Produktionsberatung
- Audio-Editing und Restauration
- Jingle- und Werbespot-Produktion
2.2 Der konkrete Leistungsinhalt, Umfang, Terminplan, Abgabedaten, technische Spezifikationen, Anzahl der Revisionen sowie etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.
2.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Tonwerk Studios GmbH keinen bestimmten künstlerischen oder wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Produktionsleistung nach branchenüblichem Standard.
2.4 Tonwerk Studios GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Hilfspersonen, freie Mitarbeitende oder Subunternehmer beizuziehen.
2.5 Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung bedürfen der Zustimmung beider Parteien und können zu einer Anpassung von Preis, Terminen und Leistungsfristen führen.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Vorlagen, Dateien, Texte, Sprechertexte, Musikdateien, Freigaben und sonstigen Inhalte rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
3.2 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass er über alle erforderlichen Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte verfügt.
3.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und technische Verwendbarkeit seiner übermittelten Materialien.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termine einzuhalten und Tonwerk Studios GmbH unverzüglich über relevante Änderungen zu informieren. Bei verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung können sich Termine verschieben oder zusätzliche Kosten entstehen.
3.5 Der Kunde hat bei Studioaufenthalten die Weisungen des Personals zu beachten, mit der technischen Ausrüstung sorgsam umzugehen und die Betriebs- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
3.6 Der Kunde ist für die Sicherung eigener Daten, Inhalte und Datenträger selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
3.7 Der Kunde stellt Tonwerk Studios GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten oder aus der unzulässigen Nutzung bereitgestellter Inhalte resultieren.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Vereinbarung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) und exklusive allfälliger gesetzlicher Abgaben, Steuern oder Gebühren.
4.2 Tonwerk Studios GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung angemessene Akontozahlungen, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.
4.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug kann Tonwerk Studios GmbH Mahngebühren, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe sowie die Erstattung notwendiger Inkassokosten geltend machen. Weitere Leistungen können bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückbehalten werden.
4.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Tonwerk Studios GmbH schriftlich anerkannt wurden.
4.6 Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche, unvollständige Unterlagen, verspätete Zuarbeit oder zusätzliche Revisionen entsteht, wird gesondert nach Aufwand oder gemäss vereinbartem Stundensatz berechnet.
4.7 Reise-, Transport-, Miet-, Lizenz-, Versand- und Drittanbieter-Kosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern sie zur Auftragsausführung erforderlich sind und nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
5. Stornierung und Rückerstattungsbedingungen
5.1 Buchungen und reservierte Studiozeiten sind verbindlich. Eine Stornierung oder Umbuchung muss in Textform erfolgen.
5.2 Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, gelten folgende Stornobedingungen für reservierte Studiozeiten:
- Stornierung mehr als 14 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei oder nach individueller Vereinbarung.
- Stornierung 7 bis 14 Kalendertage vor dem Termin: bis zu 50 % des vereinbarten Honorars können verrechnet werden.
- Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin oder Nichterscheinen: bis zu 100 % des vereinbarten Honorars können verrechnet werden.
5.3 Bereits angefallene Aufwendungen, insbesondere für vorbereitende Arbeiten, Reservierungen, Personal, Fremdleistungen, Lizenzkosten oder Material, sind unabhängig vom Stornierungszeitpunkt zu ersetzen, soweit sie nachweislich entstanden sind.
5.4 Bei Abbruch eines laufenden Projekts durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, soweit Tonwerk Studios GmbH die bis dahin vereinbarten Leistungen erbracht oder hierfür Aufwendungen getätigt hat.
5.5 Rückerstattungen erfolgen nur, wenn Tonwerk Studios GmbH hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder dies ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
5.6 Für individuell angefertigte, bereits begonnene oder fertiggestellte Produktionen, Bearbeitungen und Auftragswerke besteht grundsätzlich kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, soweit gesetzlich zulässig.
6. Haftungsbeschränkungen
6.1 Tonwerk Studios GmbH haftet unbeschränkt nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit zwingendes Recht dies vorsieht.
6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Tonwerk Studios GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6.3 Tonwerk Studios GmbH übernimmt keine Haftung für Inhalte, Anweisungen, Rechtskonformität oder Verwertbarkeit von Materialien, die vom Kunden bereitgestellt oder freigegeben wurden.
6.4 Für technische Störungen, Datenverluste, Übertragungsfehler oder Ausfälle von Drittanbietern wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Tonwerk Studios GmbH verursacht wurden. Der Kunde ist für die Erstellung eigener Sicherungskopien verantwortlich.
6.5 Die Haftung für Leistungen Dritter, insbesondere von Musikern, Sprechern, Tontechnikern, Plattformen, Hosting- oder Cloud-Diensten, ist ausgeschlossen, soweit Tonwerk Studios GmbH diese nicht ausdrücklich als eigene vertragliche Leistung schuldet.
6.6 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, Vertretern, Organen und Hilfspersonen von Tonwerk Studios GmbH.
7. Geistige Eigentumsrechte
7.1 Sämtliche vorbestehenden Rechte an Konzepten, Workflows, Vorlagen, Presets, Verfahren, technischen Setups, Software-Konfigurationen, Know-how und betrieblichen Materialien verbleiben bei Tonwerk Studios GmbH oder den jeweiligen Rechteinhabern.
7.2 An von Tonwerk Studios GmbH erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Audiofiles, Mischungen, Mastering-Ergebnissen, Editierungen, Sprechaufnahmen, Jingles, Podcasts und sonstigen Produktionen, erhält der Kunde die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen.
7.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden keine exklusiven Rechte, keine Urheberrechte und keine weitergehenden Verwertungsrechte übertragen. Sämtliche nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei Tonwerk Studios GmbH beziehungsweise bei den jeweils berechtigten Dritten.
7.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche Rechte von Mitwirkenden, Komponisten, Textautoren, Verlagen, Labels, Sprechern oder anderen Dritten einzuholen, soweit diese nicht ausdrücklich von Tonwerk Studios GmbH übernommen werden.
7.5 Tonwerk Studios GmbH ist berechtigt, anonymisierte oder durch den Kunden freigegebene Arbeitsergebnisse zu Referenz-, Portfolio- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht und keine entgegenstehenden Geheimhaltungs- oder Datenschutzinteressen bestehen.
7.6 Der Kunde räumt Tonwerk Studios GmbH das Recht ein, zur Vertragserfüllung übermittelte Inhalte technisch zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
8. Datenschutz und Privatsphäre
8.1 Tonwerk Studios GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und weiterer betroffener Personen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
8.2 Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere Kontakt-, Vertrags-, Rechnungs-, Kommunikations-, Zugangs- und Nutzungsdaten sowie projektbezogene Audio- und Inhaltsdaten gehören.
8.3 Tonwerk Studios GmbH trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch.
8.4 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Einwilligung vorliegt oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse besteht.
8.5 Soweit für einzelne Leistungen externe Dienstleister, Cloud-Dienste, Kommunikationsdienste oder Zahlungsanbieter eingesetzt werden, können Daten in dem hierfür erforderlichen Umfang verarbeitet oder übermittelt werden.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Übermittlung personenbezogener Daten Dritter die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften zu beachten und erforderliche Informationen oder Einwilligungen einzuholen.
8.7 Weitere Angaben zur Datenbearbeitung können in einer separaten Datenschutzerklärung von Tonwerk Studios GmbH geregelt sein. Im Fall von Widersprüchen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und ergänzend diese AGB.
9. Höhere Gewalt
9.1 Tonwerk Studios GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind.
9.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Stromausfälle, Netz- oder Internetausfälle, Krieg, Aufruhr, Terrorakte sowie sonstige unvorhersehbare, ausserhalb des Einflussbereichs von Tonwerk Studios GmbH liegende Ereignisse.
9.3 Während eines Ereignisses höherer Gewalt ruhen die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Störung. Bereits vereinbarte Termine können angemessen verschoben werden.
9.4 Dauert die höhere Gewalt länger an oder macht sie die Vertragserfüllung dauerhaft unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertragsteil nach Treu und Glauben anzupassen oder ganz oder teilweise aufzulösen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
10. Änderungen der Bedingungen
10.1 Tonwerk Studios GmbH ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, etwa aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Leistungsangebote, der Abläufe oder aus Sicherheitsgründen.
10.2 Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb der mitgeteilten Frist oder nimmt er nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin Leistungen in Anspruch, gelten die geänderten AGB als akzeptiert, soweit dies rechtlich zulässig ist.
10.3 Für bereits abgeschlossene Einzelverträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksamen AGB, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Tonwerk Studios GmbH findet das materielle Recht der Schweiz Anwendung unter Ausschluss des Kollisionsrechts und soweit gesetzlich zulässig unter Ausschluss internationaler Übereinkommen.
11.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Switzerland.
11.3 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
12. Kontaktinformationen
Tonwerk Studios GmbH
Tonwerk Studio Zürich
Badenerstrasse 738
8048 Zürich
Switzerland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 44 586 72 19
13. Salvatorische Klausel
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
13.3 Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.